NATURA 2000 - das europäische Schutzgebietsnetz
Natura 2000
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) von 1992 und der Europäischen Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979 zwei zentrale Säulen einer gemeinsamen europäischen Naturschutzpolitik geschaffen. Die Sicherung der biologischen Vielfalt ist das Ziel der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie. Die Schutzbemühungen konzentrieren sich insbesondere auf Lebensräume und Arten, die in den Anhängen der beiden Richtlinien gelistet sind. Das Kernelement der beiden Richtlinien ist die Schaffung eines europaweiten Schutzgebietsnetzes Natura 2000.
Neben dem Schutz der Lebensraumtypen und der Habitate der Arten im Rahmen der Ausweisung von Schutzgebieten bestehen für weitere Arten der FFH-Richtlinie (Anhang IV und V) sowie für alle europäischen wild lebenden Vogelarten besondere Artenschutzverpflichtungen.