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Angelgewässer und Angelbereiche

© Gudrun Schuchma
Angler

Liebe Angelfreunde,

die Seenplatte lädt mit ihren fischreichen Seen zum Angeln ein. Bitte beachten Sie jedoch, dass viele Seen im Naturpark Naturschutzgebiete (NSG) sind. Hier gelten besondere Regeln.

  • Das Angeln vom Ufer aus ist verboten.
  • Das Befahren mit motorgetriebenen Booten, auch E-Motor, ist verboten. (Ausnahme: Gewerbliche Fischerei und Behörden.)
  • Das Befahren ist nur mit registrierten Ruder- und Paddelbooten erlaubt!
  • Das Befahren mit Sportgeräten und Schwimmhilfen ist verboten.
  • Eine Angelkarte gilt nur im Zusammenhang mit einem registrierten Boot.

Alle Regeln der NSG-Verordnung finden Sie hier:

https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-DrewitzNatSchGVMVrahmen

Der Hofsee bei Leisten befindet sich im NSG.
Das Angeln am Hofsee ist bei Begrenzung der Ausgabe von Angelkarten auf höchstens 20 Stück nur von dem an der Dorfseite gelegenen Steg aus erlaubt.

Angelkarten sind beim Karower Anglerverein erhältlich.

Alle Regeln der NSG-Verordnung finden Sie hier:

https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NUPlauNatSchGVMVpP1

Auf dem Goldberger See ist nur Driftangeln gestattet.

Das Angeln ist verboten.
Ausnahme: Gewerbliche Fischerei

Alle Regeln der NSG-Verordnung finden Sie hier:

http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-KrakOberseeNatSchGVMVrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr

Hinweis: Das Angeln auf dem Krakower Untersee ist erlaubt.

Das Angeln ist verboten.
Ausnahme: Gewerbliche Fischerei

Alle Regeln der NSG-Verordnung finden Sie hier:

https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-DrewitzNatSchGVMVrahmen

Angeln ist nur mit Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde und nur für die von dieser ausgewiesenen Bereiche am Ostufer des Sees zulässig.

Das Befahren mit jeder Art von Booten, Sportgeräten und Schwimmhilfen ist verboten. Ausnahme: gewerbliche Fischerei.

Alle Regeln der NSG-Verordnung finden Sie hier:

https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-ONebelseeNatSchGVMVrahmen

Das Angeln ist nur außerhalb des NSG erlaubt. Beachten Sie die mit Tonnen gekennzeichneten Bereiche!

Ausnahme: gewerbliche Fischerei.

Bitte beachten Sie die Freiwillige Vereinbarung Naturschutz, Wassersport und Angeln auf dem Plauer See.

Alle Regeln der NSG-Verordnung finden Sie hier:

https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NUPlauNatSchGVMVpP1

Das Angeln ist verboten.

Alle Regeln der NSG-Verordnung finden Sie hier:

https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-NUPlauNatSchGVMVpP1