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Verhalten im Naturpark

Ob auf eigene Faust oder bei geführten Wanderungen - Sie sind herzlich dazu eingeladen, entlang der Wege unsere Heimat zu erleben.

Wanderer sind Gast in der Natur. Bitte helfen Sie deshalb mit, die kleinen und großen Wunder am Wegesrand zu erhalten.

Parken Sie nur auf ausgewiesenen Parkplätzen! Das Übernachten auf Parkplätzen ist in Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten nicht gestattet, wenn diese nicht ausdrücklich als Wohnmobilstellplätze ausgewiesen sind.

Nur öffentliche Wege und Straßen sowie ausgewiesene Parkplätze dürfen mit Kraftfahrzeugen befahren werden.

Verlassen Sie in Naturschutzgebieten die Wege nicht. Ob zu Fuß, mit dem Rad oder auf dem Pferd: Bitte bleiben Sie auf den ausgewiesenen Wegen


Verhalten Sie sich ruhig und rücksichtsvoll. Ihre Chancen Tiere zu sehen, steigen dadurch!

Bitte leinen Sie Ihren Hund an!
Auch der treuste Vierbeiner wird mal schwach, wenn er Hase, Fuchs oder Reh vor die Nase bekommt. Ersparen Sie den Wildtieren die gefährliche Hetzjagd und Ihrem Hund die Gefahr, im Wald zu verschwinden.

Hinterlassen Sie keinen Abfall!
Müll ist nicht nur ein unschöner Anblick. Getränkedosen oder Plastik­schnüre können zur tödlichen Falle für Wildtiere werden. Bitte nehmen Sie all das, was Sie mitgebracht haben, wieder mit.

Entnehmen Sie nichts aus der der Natur! Im Naturpark unterliegen Pflanzen und Tiere einem besonderen Schutz.
Das Sammeln von Pilzen und Beeren ist nur für den Eigenbedarf und nur außerhalb von Naturschutzgebieten gestattet.

Feuer machen ist im Naturpark nicht gestattet.

Ausnahmen stellen ausgewiesene Grillplätze dar. 

Stand Up Paddling ist auf den Seen des Naturpark nur außerhalb der Naturschutzgebiete gestattet!

Das Tauchen mit Pressluftgeräten ist in den Seen des Naturpark nur außerhalb der Naturschutzgebiete gestattet.

Innerhalb der Naturschutzgebiete ist das Tauchen nur mit Sondergenehmigung der Naturschutzbehörde gestattet.

Campen Sie nur auf ausgewiesenen Campingplätzen! Das Campen in der freien Natur ist nicht gestattet.

Auch das Übernachten in Wohnmobilen ist außerhalb der Campingplätze nur im Notfall gestattet.

Achtung! Natur heißt auch Gefahr!
In der freien Natur muss jederzeit mit umstürzenden Bäumen und herabfallenden Ästen gerechnet werden. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr (§ 28 Betreten des Waldes, Waldgesetz M-V).

Nutzen Sie keine Drohnen.
Die Lufthoheit gehört im Naturpark den Vögeln. In den Naturschutzgebieten ist es verboten, Luftfahrzeuge,  Modellfluggeräte und Drohnen aller Art nutzen. Vögel und andere Tiere nehmen sie als Bedrohung wahr. Hier finden Sie das Faltblatt zur Drohnenflugverordnung.

Bitte helfen Sie uns, unser Angebot zu verbessern: Wo sind Wanderwege unzureichend markiert, fehlen Bänke oder sollten zusätzliche Strecken eingerichtet werden? Wir arbeiten für Sie daran!