Verhalten im Naturpark
Parken Sie nur auf ausgewiesenen Parkplätzen! Das Übernachten auf Parkplätzen ist in Landschaftsschutzgebieten und Naturschutzgebieten nicht gestattet, wenn diese nicht ausdrücklich als Wohnmobilstellplätze ausgewiesen sind. |
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Nur öffentliche Wege und Straßen sowie ausgewiesene Parkplätze dürfen mit Kraftfahrzeugen befahren werden. |
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Verlassen Sie in Naturschutzgebieten die Wege nicht. Ob zu Fuß, mit dem Rad oder auf dem Pferd: Bitte bleiben Sie auf den ausgewiesenen Wegen |
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Bitte leinen Sie Ihren Hund an! |
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Hinterlassen Sie keinen Abfall! |
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Entnehmen Sie nichts aus der der Natur! Im Naturpark unterliegen Pflanzen und Tiere einem besonderen Schutz. |
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Feuer machen ist im Naturpark nicht gestattet. Ausnahmen stellen ausgewiesene Grillplätze dar. |
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Stand Up Paddling ist auf den Seen des Naturpark nur außerhalb der Naturschutzgebiete gestattet! |
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Das Tauchen mit Pressluftgeräten ist in den Seen des Naturpark nur außerhalb der Naturschutzgebiete gestattet. Innerhalb der Naturschutzgebiete ist das Tauchen nur mit Sondergenehmigung der Naturschutzbehörde gestattet. |
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Campen Sie nur auf ausgewiesenen Campingplätzen! Das Campen in der freien Natur ist nicht gestattet. Auch das Übernachten in Wohnmobilen ist außerhalb der Campingplätze nur im Notfall gestattet. |
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Achtung! Natur heißt auch Gefahr! |
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Nutzen Sie keine Drohnen. |
Bitte helfen Sie uns, unser Angebot zu verbessern: Wo sind Wanderwege unzureichend markiert, fehlen Bänke oder sollten zusätzliche Strecken eingerichtet werden? Wir arbeiten für Sie daran!